Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.
Hintergrund
Über die Künstlersozialversicherung sind rund 185.000 selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Versicherte tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.
Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.
Beachten Sie — Weitere Informationen erhalten Sie u. a. unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Quelle — BMAS, Mitteilung vom 3.7.2026: „Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent“