Landwirtschaftliche Buchstelle

Das Steuerrecht ist ohnehin eine komplexe Materie – für die Land- und Forstwirtschaft existieren darüber hinaus noch eine Vielzahl von Spezialvorschriften, die entsprechendes branchenspezifisches Know-How erfordern.

Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.

Zu unserem Dienstleistungsspektrum für Land und Forstwirte zählen:
  • Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen für Landwirte
  • Erstellung von Steuererklärungen mit Gewinnermittlung gem. § 13 a EstG
  • Beratung bei Grundstücksverkäufen und Reinvestitionen
  • Beratung bei Investitionen und Umstrukturierung
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge und Erbschaften sowie Rechtsformwahl
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen