
Das Steuerrecht ist ohnehin eine komplexe Materie – für die Land- und Forstwirtschaft existieren darüber hinaus noch eine Vielzahl von Spezialvorschriften, die entsprechendes branchenspezifisches Know-How erfordern.
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.