Internationales Steuerrecht

Während die Globalisierung immer mehr Bereiche des geschäftlichen Lebens durchdringt, bleiben Gewinnsteuern unverändert Sache der einzelnen Nationalstaaten. Daran vermögen auch die unverminderten Bestrebungen seitens der Politik, die Gewinnsteuern über die Landesgrenzen hinaus zu harmonisieren, nichts zu ändern („business goes global, taxes stay local“).

Die Kanzlei Zwicklbauer & Kollegen unterstützt deutsche Unternehmen bei der Konzeption und der Umsetzung Ihres Auslandsengagements (outbound). Vornehmlich beraten wir inhaberbezogene Unternehmen bei der steueroptimalen Standort-, Rechtsform- und Finanzierungswahl, sowohl im Fall der Neugründung als auch bei der grenzüberschreitenden Umstrukturierung bestehender Unternehmensgruppen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Verrechnungspreise. Bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen kooperieren wir mit renommierten Experten.


Genauso konsultieren uns Steuerausländer, die Einkünfte aus deutschen Quellen erzielen (in-bound). Wir bieten ausländischen Investoren bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland maßgeschneiderte Lösungsansätze. Neben der steuerlichen Gestaltung übernehmen wir für Sie die erforderliche Vertragserrichtung und sorgen für die Einhaltung der anzuwendenden Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der ganzheitlichen Strukturierung von Immobilieninvestments in Deutschland. Wir beraten in diesem Bereich einzelne Personen genauso wie große Kapitalsammelstellen (Privatstiftungen, Vorsorgekassen).

Unsere Tätigkeit erschöpft sich nicht in der vorausschauenden Steuerplanung, sondern umfasst selbstverständlich auch die finanzbehördliche und finanzgerichtliche Rechtsdurchsetzungsberatung, insbesondere wenn es darum geht, sich überschneidende Steuertatbestände gegeneinander abzugrenzen oder aber Mehrfachbelastungen zu beseitigen.




Österreichische Steuerberatung

Unsere deutschen Klienten begleiten wir steuerlich auch, nachdem sie in Österreich angekommen ist. Für Unternehmenskunden übernehmen wir die laufenden Buchhaltungsagenden sowie die Jahresabschlusserstellung in Österreich und wahren ihre Interessen im Rahmen des österreichi-schen Abgabenverfahrens sowie in Betriebsprüfungen. Im Bereich der Lohnverrechnung vertrauen wir auf bewährte Kooperationspartner.


High Professionals mandatieren uns, wenn sie einer neuen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen, sei es, dass sie mit ihrer Familie weiterhin in Deutschland ansässig bleiben, oder aber aus Deutschland wegziehen. Wir vertreten Sie dabei nicht nur vor den deutschen Finanzbehörden, sondern auch vor dem Finanzamt Österreich.

In allen Fällen schätzen unsere Mandanten die umfassende bilaterale Beratung aus einer Hand.



Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Unsere Kanzlei ist aufgrund der vorhandenen Fachkenntnisse (Deutscher und Österreichischer Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) spezialisiert auf die Beratung und die Erstellung von steuerlichen Selbstanzeigen.

Wir sind in diesem Bereich bereits seit Jahren tätig und verfügen daher über entsprechende Erfahrungswerte. Wir betreuen permanent zahlreiche Mandanten, die durch die Abgabe einer Selbstanzeige bzw. die Nacherklärung von Einkünften das Risiko einer Entdeckung bislang nicht erklärter Einkünfte nicht mehr eingehen und Straffreiheit erlangen wollen.

Zudem halten wir im Hinblick auf Selbstanzeigen Vorträge im In- und Ausland.