| Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung (u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen) aktualisiert. |
Beachten Sie | Die Sozialversicherungsrechengrößen haben eine große Bedeutung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung. So wird beispielsweise festgelegt, bis zu welcher Lohnhöhe Beiträge zu zahlen sind.
Nachfolgend sind einige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt (Werte für 2025 in Klammern):
Quelle | Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; BMAS vom 8.10.2025: „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2026“